Riester-FAQ
1. Kann ich mir Wohn-Riester überhaupt leisten?
Wohn-Riester lohnt sich für alle Einkommensgruppen. Immerhin winken jedem erwachsenen Riester-Sparer 154 Euro Zulage, pro Kind 185 Euro Kinderzulage per anno; bei Kindern ab dem Geburtsjahr 2008 sind es sogar 300 Euro. Junge Menschen unter 25 Jahren erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Um die vollen Beiträge zu erhalten, müssen – zusammen mit den staatlichen Zulagen – 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahres-Bruttoeinkommens (höchstens 2.100 Euro) auf einen Riester-Vertrag fließen.
Unterstellt, eine vierköpfige Musterfamilie (Mann ist Alleinverdiener, ein Kind ist 2008 geboren) verfügt über ein Bruttoeinkommen von 35.000 Euro, müssten jährlich 4% davon – also 1.400 Euro – auf einen Wohn-Riester-Vertrag fließen. Da die der Familie zustehenden Riester-Zulagen von 793 Euro auf die zu leistenden Einzahlungen angerechnet werden, müssten von der Musterfamilie ergänzend pro Jahr lediglich 607 Euro eigene Sparbeiträge übernommen werden, monatlich also etwa 50 Euro. Bei einer derartigen attraktiven Förderung ist ein Vertragsabschluss unbedingt lohnenswert.
2. Muss die Förderung auf einen Schlag zurückgezahlt werden, wenn das Haus verkauft oder vermietet wird?
E gibt einige Ausnahmen von dieser generellen Regelung, die es zu beachten gilt, damit die gesamte Förderung erhalten bleibt: Innerhalb von vier Jahren nach dem Verkauf oder der Vermietung wird mit einem Betrag mindestens in Höhe der geförderten Mittel eine neue Immobilie gekauft, in die der Erwerber selbst einzieht. Dazu zählt ggf. auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim. Das für den Kauf der Immobilie verwendete geförderte Kapital einschließlich Zulagen wird innerhalb eines Jahres auf einen herkömmlichen Riester-Vertrag eingezahlt oder dient – wie oben erwähnt – zur Re-Investition in ein Folgeobjekt. Bei einem Umzug aus beruflichen Gründen kann das Haus vorübergehend nicht selbst genutzt werden. Die Immobilie darf nur befristet vermietet werden und muss spätestens bis zum 67. Lebensjahr wieder bezogen werden (nur mit Zustimmung der ZfA möglich).
3. Warum wirkt Wohn-Riester so kompliziert?
Für jede Lebenssituation definiert das Eigenheim-Renten-Gesetz eine klare Fördersystematik. Ob Single, Familie mit oder ohne Kinder, in jeder Beratungsstelle eines Finanzdienstleisters kann die passende Förderung dargestellt werden. Immer gilt: Es gibt Zulagen, ggf. zusätzliche Steuererleichterungen und keine Einkommensgrenzen.
4. Kommt mich Wohn-Riester im Alter teuer zu stehen?
Wohn-Riester unterliegt wie alle Riester-Produkte der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Zu versteuern ist dabei der Wert des geförderten Teils der selbst genutzten Immobilie (geförderte Spar- und Tilgungsbeiträge, gewährte Zulagen und Steuervorteile, Zinsen auf geförderte Beiträge). Typischerweise können im Ruhestand – je nach individuellem Steuersatz – zwischen 40 und 80 Euro pro Monat Steuern anfallen. Das ist in der Regel ein Bruchteil dessen, was beispielsweise für Mietzahlungen aufzuwenden wäre.
5. Ist Wohn-Riester bei einer Eigentumsfinanzierung nicht bloß ein Tropfen auf den heißen Stein?
Die Wohn-Riester-Förderung unterstützt z.B. Bausparer sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase. Die staatlichen Zulagen erhöhen das Eigenkapital, das im Vorsparprozess angesammelt wird. Die Förderung der Tilgung des Darlehens senkt die laufende Belastung (Zulagenverrechnung) oder verkürzt die Laufzeit (Sondertilgung).
Die Wohn-Riester-Förderung wirkt also kontinuierlich und bietet Unterstützung bei der Verwirklichung des Eigenheimtraumes vom ersten Euro, der gespart wird (Eigenkapitalbasis schaffen), bis zum letzten Euro einer Finanzierung, mit dem die Schlussrate der Hypothek bedient wird. Nach aktuellen Berechnungen der Stiftung Warentest summieren sich bei den neuen Wohn-Riester-Darlehen staatliche Zulagen, Steuervorteile und Zinsersparnisse im Einzelfall auf über 50.000 Euro.
6. Ist Wohn-Riester für Besserverdienende attraktiv?
Wohn-Riester ist auch für Besserverdienende attraktiv. Es wird oft außer Acht gelassen, dass keine Einkommensgrenzen für die Gewährung der Förderung existieren. Die für den Erhalt der vollen Riester-Zulagen zu erbringenden Eigenleistungen sind per anno abzüglich der zustehenden Zulagen auf 2.100 Euro gedeckelt. Darüber hinaus kann ein Riester-Sparer ggf. für die geförderten Spar- und Tilgungsleistungen und die Zulagen einen Sonderausgabenabzug von bis zu 2.100 Euro jährlich geltend machen. Auf diese Weise können Besserverdienende zusätzlich zu den Zulagen von Steuervorteilen profitieren, die sich leicht auf mehrere hundert Euro pro Jahr addieren können. Es erfolgt eine so genannte Günstigerprüfung mit Einreichung der Steuererklärung.
7. Kann ich Geld aus anderen Riester-Verträgen (Geld-Riester) für den Hauskauf einsetzen?
Ja, die Bedingung lautet: Bis zum Ende des Jahres 2009 muss sich der entnehmbare Betrag aus dem geförderten Altersvorsorgevermögen auf mindestens 10.000 Euro belaufen. Ab dem Jahr 2010 kann man jeden Betrag für eine Hausfinanzierung verwenden, der sich auf einem Riester-Konto befindet.

Dr. Christian Badde, Vorstands-
vorsitzender der LBS West