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Wer wird gefördert?
Zum Kreis der unmittelbar förderberechtigten Personen gehören in erster Linie alle, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen. Dazu zählen:
- Arbeitnehmer mit versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis
Auszubildende rentenversicherungspflichtige Selbstständige (z.B. Handwerker) - Eltern in der Kindererziehungszeit
- Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie Bezieher von Krankengeld
- Wehr- und Zivildienstleistende
- geringfügig Beschäftigte, wenn sie auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet haben
- Studenten, die regelmäßig mehr als 400 Euro verdienen (ausgenommen im Studium erforderliche Praktika)
Darüber hinaus sind u.a. folgende Personen unmittelbar förderberechtigt:
- Landwirte
- Empfänger von Bezügen nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz, z.B. Beamte, Richter und Berufssoldaten
- Bezieher von Erwerbsunfähigkeitsrente oder Rente wegen voller Erwerbsminderung
Von den Riester-Zulagen können auch Ehepartner von unmittelbar förderberechtigten Personen profitieren, die selbst nicht unmittelbar förderberechtigt sind. In diesem Fall sind die Ehepartner mittelbar zulageberechtigt.
Wie viel Förderung bekomme ich?
Gefördert wird wie beim Geld-Riester über Zulagen und eventuelle Steuervorteile. Einkommensgrenzen gibt es nicht. Um die maximale Förderung zu bekommen, muss ein Rentenversicherungspflichtiger 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens (max. 2.100 Euro) als Spar- oder Tilgungsleistung in seinen Riester-Bausparvertrag einzahlen. Die ihm zustehenden Riester-Zulagen können direkt verrechnet werden, in jedem Fall beträgt die zum Erhalt der vollen Zulagen erforderliche jährliche Spar- bzw. Tilgungsleistung jedoch mindestens 60 Euro.
Die Zulagen:
- Zulageberechtigte mit eigenem Riester-Vertrag: 154 Euro p.a.
- Verheiratete: 308 Euro
- Für jedes Kind zusätzlich
- vor 2008 geboren: 185 Euro p.a.
- ab 2008 geboren: 300 Euro p.a.
- Einmalig für junge Leute bis 25 Jahre: 200 Euro
Was wird gefördert?
Das geförderte Bausparguthaben kann verwendet werden für:
- den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum
- den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung
- die Entschuldung einer selbst genutzten Immobilie zu Beginn der so genannten “Auszahlungsphase” in der Regel bei Renteneintritt, unabhängig davon, wann diese Immobilie gekauft bzw. gebaut worden ist
Riester-Darlehen können verwendet werden für:
- den Bau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum.
- den Erwerb von Geschäftsanteilen an einer eingetragenen Genossenschaft zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung,
- die Ablösung von Darlehen, die für eine nach dem 31.12.2007 vorgenommene Anschaffung oder Herstellung einer begünstigten Immobilie verwendet worden sind.
Nicht förderfähig sind hingegen: Modernisierungen, Renovierungen, Umbau- und Energiesparmaßnahmen.
Sie möchten eine individuelle Riester-Beratung? Unsere qualifizierten LBS-Bausparberater oder die Kundenberater der Sparkassen helfen Ihnen gerne weiter – zuverlässig, kompetent und schnell. Ihren persönlichen Ansprechpartner finden Sie hier? .

Dr. Christian Badde, Vorstands-
vorsitzender der LBS West